Merkmale, Ablauf und Kosten der Mediation
Kommen Ihnen solche oder ähnliche Situationen bekannt vor?
Sie haben Streit mit Familienangehörigen oder Nachbarn, mit Berufskollegen, mit Ihrem Mieter / Vermieter, einer Behörde, dem Lehrer Ihres Kindes oder mit Ihrem Geschäftspartner. Dieser Streit dauert schon länger an, die Fronten haben sich verhärtet, so dass nur noch der Gang zum Gericht zu bleiben scheint. Gibt es da noch einen Weg zurück zum Verhandlungstisch?
Was genau ist Mediation eigentlich?
Mediation ist ein Streitbeilegungsverfahren, bei dem die Streitparteien freiwillig ihre Konflikte selbst angehen und im Verhandlungswege ihre eigenen Lösungen dafür erarbeiten - mit allparteilicher Unterstützung des Mediators. Im Gegensatz zum Gerichtsverfahren liegt das Verfahrensergebnis in den Händen der Parteien. Aufgabe des Mediators ist es, ohne Entscheidungsbefugnis in der Sache den Klärungsprozess der Kontrahenten / Medianden zu fördern. Er sorgt für einen strukturierten Ablauf, Übersichtlichkeit und Ideenimpulse. Ziel ist es, möglichst für alle Seiten gewinnbringende Lösungen zu erarbeiten, die einen weiteren Umgang miteinander ermöglichen oder sogar vertiefen. Das ist im privaten Bereich sowie auch in geschäftlichen Beziehungen von großem Wert. Solche Lösungen können rechtsverbindlich und vollstreckbar gestaltet werden. Abläufe und Inhalte vollziehen sich selbstverständlich unter Beachtung der Schweigepflicht des Mediators. Die Parteien sind ihrerseits im Verhältnis zueinander zur vertraulichen Informationsbehandlung verpflichtet.
Mediationsziel
Ziel einer Mediation ist es, eine interessen- und bedürfnisgerechte Lösung zu finden, mit der alle Beteiligten künftig leben können. Statt über Vergangenes zu entscheiden, wird der Blick auf den künftigen Umgang miteinander gerichtet. Insbesondere bietet sich eine Mediation in Fällen an, in denen Konfliktparteien weiterhin miteinander auskommen müssen. Meist ist eine Mediation von kürzerer Dauer und mit geringeren Kosten verbunden als eine gerichtliche Auseinandersetzung.
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Mediation Aussicht auf Erfolg hat?
Nur wenn die Parteien bereit sind, die Grundprinzipien und Verfahrensgrundsätze der Mediation zu akzeptieren, kann der Mediator verantworten, das Verfahren durchzuführen.
Folgende Grundprinzipien sind zu beachten
- Freiwilligkeitsgrundsatz: Das Verfahren wird freiwillig begonnen und kann jederzeit auf Wunsch einer Partei oder des Mediators abgebrochen werden.
- Neutralitätsgrundsatz: Der Mediator handelt allparteilich. Er gibt keine Wertung dazu ab, was richtig und was falsch ist. Er gibt den Parteien vielmehr eine Hilfestellung.
- Verantwortlichkeitsgrundsatz: Die Parteien handeln eigenverantwortlich. Sie erarbeiten ihren Konsens, ohne dass eine Lösung durch den Mediator vorgegeben wird. Der Mediator hat keine Entscheidungskompetenz.
- Informationsgrundsatz: Der Mediator versorgt die Parteien mit allen erforderlichen Informationen, soweit er dazu in der Lage ist. Auch die Parteien bringen alle Informationen in das Verfahren ein, die für die Lösung des Konflikts erheblich sein können.
- Vertraulichkeitsgrundsatz: Sämtliche in der Mediation zutage tretenden Informationen sind von allen Beteiligten vertraulich zu behandeln.
Es gelten die folgenden Verfahrensmerkmale
- Die Themen der Mediation werden nicht durch den Mediator vorgegeben. Vielmehr bestimmen die Parteien selbst den Stoff, über den verhandelt werden soll. Ebenfalls dem Parteiwillen unterliegt die Reihenfolge, in der die Themen behandelt werden.
- Der Mediator ist für den geordneten Verhandlungsablauf verantwortlich, für den Verhandlungsinhalt und das Ergebnis sind allein die Parteien zuständig.
- Die Parteien sollen Anspruchsdenken vermeiden und nach einer fairen Lösung suchen, unabhängig von Rechtspositionen.
- Die Parteien halten sich an die Grundregeln zwischenmenschlicher Kommunikation, wie z.B. aussprechen lassen und zuhören, wenn der andere redet. Beleidigungen und verletzende Äußerungen werden den Parteien untersagt.
Wie läuft eine Mediation ab?
Vorbereitung: Das Verfahren beginnt, indem es die Parteien selbst initiieren. Entweder wenden sie sich gemeinsam an den Mediator. Oder nur eine Partei wendet sich an den Mediator und diese Partei oder der Mediator nimmt Kontakt zur anderen Partei auf und informiert diese über das beabsichtigte Verfahren. Der Mediator erfragt in dieser Phase die Erwartungen der Parteien an ihn und klärt sie über den grundsätzlichen Verfahrensablauf auf. Weiter erklärt er den Parteien die Grundprinzipien und Verfahrensgrundsätze der Mediation und wirkt darauf hin, dass die Parteien diese für das gesamte Verfahren als verbindlich vereinbaren. Der Mediator hat auf eine vertrauensvolle Verhandlungsatmosphäre hinzuwirken. Er prüft die Motivation der Parteien und die Geeignetheit des Verfahrens. Er klärt die Parteien über die Verfahrenskosten auf. Die Vorbereitungsphase endet mit der schriftlichen Abfassung einer Mediationsvereinbarung zwischen den Parteien und dem Mediator.
Verhandlung: Die Mediationsverhandlung lässt sich in groben Zügen wie folgt umreißen: Zunächst werden die Themengebiete, d.h. die streitigen Punkte bzw. offenen Fragen, abgesteckt, über die verhandelt werden soll. Danach teilen die Parteien die Informationen mit, die aus ihrer Sicht für den Konfliktstoff erheblich sind. Der Mediator fragt ggf. gezielt bei den Parteien nach. Im Anschluss daran bestimmen die Parteien, in welcher Reihenfolge die einzelnen Punkte besprochen werden sollen. Für jeden Besprechungspunkt arbeitet der Mediator mit den Parteien deren Bedürfnisse und Interessen heraus. Im Anschluss daran wird ein Einigungsmaßstab festgelegt. Sodann werden Konfliktlösungsvorschläge zusammengetragen, aus denen heraus sich eine Einigung entwickeln lässt, bei der möglichst alle Bedürfnisse und Interessen befriedigt werden. Wenn es zu einer Einigung kommt, wird diese in Form eines Vertrags bzw. Memorandums zwischen den Parteien schriftlich fixiert.
Mediationskosten
Über die Höhe der Mediationskosten und darüber, wer diese zu welchem Anteil trägt, wird im Rahmen der Durchführungsvereinbarung eine klare Regelung getroffen. Viele Rechtsschutzversicherungen übernehmen heute auch Mediationskosten.